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Information zum Lärmaktionsplan

Was wurde mit dem Lärmaktionsplan Friedrichshafen der 1. Stufe bereits erreicht?

Auf Basis des Lärmaktionsplans Friedrichshafen (Stufe 1 im Jahr 2011) wurden im September 2011 auf der B 31 in Fischbach und der Inneren Umgehung nächtliche Tempolimits von 30 km/h eingeführt, die durch Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Gleichzeitig gelten seither auf der B 31 Zeppelinstraße-Ost zwischen Jägerhaus und der Abzweigung zum Strandbad 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Auf den Tempo-30-Abschnitten werden durch die geringere Geschwindigkeit nächtliche Lärmminderungen zwischen -2,2 und -2,8 Dezibel erreicht (Berechnung aus Verkehrsaufkommen und zulässiger Höchstgeschwindigkeit). Insgesamt sind 134 Personen weniger von den kritischen Lärmpegeln über 60 Dezibel betroffen. Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung registriert nur wenige Verstöße. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die errechneten Lärmminderungen tatsächlich eingetreten sind.

Durch umfassende Verkehrszählungen vor und nach Einführung der nächtlichen Tempolimits wurde 2012 und 2013 auch untersucht, ob sich der Verkehr schlichtweg auf andere Straßen verlagert. Allerdings konnte festgestellt werden, dass nachts nur eine geringe Anzahl von Fahrzeugen auf andere Straßen ausweicht.

Da in der Friedrichstraße über 100 Einwohnerinnen und Einwohner nächtlichen Lärmbelastungen von mehr als 60 Dezibel ausgesetzt waren, stimmte das Regierungspräsidium Tübingen einem weiteren Tempo 30-Limit zu. Dieses gilt seit Oktober 2014. Um Ausweichverkehr zu vermeiden, wurde in der Charlottenstraße gleichzeitig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ganztags eingeführt.

Für Flug- und Schienenlärm wurden wegen eines zu geringen Verkehrsaufkommens für die Stufe 1 keine Lärmkarten erstellt.

Wie unterscheidet sich der Lärmaktionsplan Friedrichshafen Stufe 2 von der 1. Stufe?

In Friedrichshafen wurden von der Stadt alle Straßen ab einer Verkehrsbelastung von mehr als 7.500 Autos am Tag (24 Stunden) erfasst. Normalerweise werden nur solche Straßen aufgenommen, auf denen mindestens 8.200 Fahrzeuge am Tag gezählt werden. Da die Gemeinde- und Kreisstraßen in innerstädtischen Bereichen von Friedrichshafen eng bebaut sind, gibt es hier geringere Abstände zur Wohnbebauung. So kommen höhere Lärmpegel und Lärmbelastungen zustande als dies in den dörflichen Gebieten der Fall ist. Auf Grund dieser Tatsache wurde von der Richtlinie abgewichen, den Lärm erst ab mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag (24 Stunden) zu erfassen.

Die Stadt Friedrichshafen hat 40 Lärmschwerpunkte beim Straßenlärm identifiziert und zusammengefasst. An sechs Lärmbrennpunkten sollen zusätzlich Tempo 30-Beschränkungen eingeführt werden. An 22 Lärmschwerpunkten sind die Belastungen so hoch, dass mittel- bis langfristig empfohlen wird, lärmmindernde oder lärmoptimierte Fahrbahnbeläge einzubauen.


Lärmschwerpunkt

30 km/h tagsüber

30 km/h nachts

Lärmtechnisch
verbesserter Straßenbelag

L 328b Hoch/Wera

x

x

x

L 328b Untere Mühlbach



x

L 328a Ailinger Süd



x

L 328a Ailinger Mitte



x

L 328a Ailinger Nord



x

L 328a Bodensee-Nord



x

K 7735 Meistershofener-Nord



x

K 7735 Teuringer Süd



x

Albrecht


30 seit 2011

x

Maybach

(Maybachplatz Teilstrecke)


30 seit 2011

x

Kepler

x

x

x

B 30 Paulinen


x

x

B 30 Ravensburger



x

B 31 Meersburger


30 seit 2011

x

B 31 Zeppelin Fischbach


30 seit 2011

x

B 31 Zeppelin Manzell



x

B 31 Zeppelin Seemos



x

B 31 Friedrichstaße West und Ost

x

30 seit 2014

x

L 328a Eckener


West 30 seit 2014

x

Eugen

x

x

x

Charlotten



x

Tabelle 1: Lärmschwerpunkte mit empfohlenen Maßnahmen

Die Lärmschwerpunkte werden auch im entstehenden Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt. Hier werden so genannte „weiche lärmmindernde Maßnahmen“ geplant, beispielsweise der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrsnetzes. Die Inbetriebnahme der B 31neu wird ab dem Jahr 2020 die umfangreichste Lärmentlastung erbringen, weil der Fernverkehr mit hohem Schwerlastanteil die Innenstadt nicht mehr belasten wird.

Der Schienenverkehrslärm an bundeseigenen Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr wurde durch das Eisenbahnbundesamt kartiert und mit einem aktuellen Gebäudebestand der Stadt Friedrichshafen verknüpft. Dabei wurden drei Lärmschwerpunkte entlang der Südbahn identifiziert: im Gebiet Friedrichstraße Ost, Eugen- und Charlottenstraße sowie in den Gebieten Ailingerstraße-Süd und Paulinenstraße.

Die bisherigen Erfahrungen der Lärmaktionsplanung im Schienenverkehr zeigen, dass von städtischer Seite kaum ein Einfluss auf Maßnahmen in Bundeshoheit besteht. Trotzdem hoffen wir, mit Ihren Hinweisen, Anregungen und Beschwerden, die wir zur Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt weiterleiten, vielleicht einige Lärmminderungen zu erreichen.

Der Fluglärm in Friedrichshafen wurde nicht kartiert, weil der Bodensee-Airport mit weniger als 50.000 Flugbewegungen jährlich kein Großflughafen ist und daher keine rechtliche Handhabe für eine Lärmaktionsplanung besteht. Außerdem werden hier die gesetzlich vorgegebenen Lärmgrenzwerte zum Schutz vor Fluglärm deutlich unterschritten.




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