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Spielregeln zum Lärmaktionsplan

Was können Sie hier tun?

Auf dieser Beteiligungsplattform können Sie sich über die gemessenen Lärmwerte in Friedrichshafen und die geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung informieren und sich hierzu beteiligen. Dabei werden im Rahmen des Lärmaktionsplans Stufe 2 solche Straßenabschnitte berücksichtigt, auf denen mindestens 7.500 Fahrzeuge am Tag verkehren. Dazu steht Ihnen eine Karte mit allen betroffenen Gebieten zur Verfügung.

Weiterhin können Sie Ihre Ideen und Anregungen oder Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplans Stufe 2 eingeben und die bereits abgegebenen Vorschläge anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommentieren.

Wenn Sie eine Anregung eingeben, müssen Sie festlegen, auf welche Lärmart und Maßnahme Sie sich beziehen sowie welche Störquelle bzw. Lärmquelle Ihnen hier bekannt ist. Diese Angaben können Sie bei der Eingabe Ihrer Anregung bequem aus einer vorgegebenen Liste auswählen.

Wenn Sie gelungene Beispiele aus anderen Kommunen zum Thema Lärmminderung kennen, können Sie diese unterhalb der Karte im Forum „Woanders gesehen“ beschreiben. Außerdem können Sie im Bereich „Lob und Kritik“ Ihre Anregungen zum Verfahren und der Plattform eingeben.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Vorschläge und Anregungen nicht sofort öffentlich sichtbar sind, da diese zunächst durch die Moderation geprüft werden.

Was geschieht mit Ihren Beiträgen?

Wir unterscheiden zwischen Anregungen, die sich auf Strecken aus dem Lärmaktionsplan beziehen und Anregungen, welche außerhalb dieser Gebiete liegen:

a) Anregungen, die sich auf Gebiete außerhalb des Lärmaktionsplanes beziehen, können im Rahmen dieses Verfahrens nicht berücksichtigt werden. Damit Ihre Ideen und Fragen nicht verloren gehen, werden diese über den Bürger-Hinweis-Service „sag's doch“ oder im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans an die zuständigen Stellen weitergegeben.

b) Anregungen, die sich auf Gebiete innerhalb des Lärmaktionsplanes beziehen, werden im Rahmen dieses Verfahrens berücksichtigt: Ihre Fragen werden auf der Beteiligungsplattform von der zuständigen Stelle beantwortet. Hinweise und Vorschläge zu einzelnen Maßnahmen werden nach Ablauf der Beteiligungsphase geordnet, sortiert, zusammengefasst und auf ihre Durchführbarkeit geprüft. Die Zusammenfassung der Ergebnisse fließt dann in die weitere Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs des Lärmaktionsplans Stufe 2 mit ein. Die Auswertung wird in die Sitzungsvorlage für den Gemeinderat im Sommer 2016 einfließen.

Zum Ablauf: Wann kann ich mitmachen?

Ab dem 26. Februar 2016 stehen Ihnen auf diesen Seiten alle Informationen rund um den Lärmaktionsplan Stufe 2 zur Verfügung. Zwischen dem 26. Februar und Ostern 2016 (24. März 2016) können Sie hier Ihre Ideen und Anregungen einreichen und die Vorschläge anderer kommentieren.

Anschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und fließen in die Sitzungsvorlage des Gemeinderats ein. Über die Ergebnisse der Beteiligung und der geplanten Maßnahmen des Lärmaktionsplanes werden Sie per E-Mail und auf der Onlineplattform informiert.

Wie melde ich mich an, gebe Ideen oder einen Kommentar ein?

Alle Antworten rund um technische Fragen zur Benutzung der Plattform finden Sie in den FAQ.

Welche Themen und Fragestellungen sollen hier nun genau diskutiert werden?

Gefragt sind Ideen und Anregungen, die dazu beitragen, den Schienen- und Straßenlärm im Gebiet des Lärmaktionsplanes zu verringern.

Auf welcher Grundlage wurde das Gebiet des Lärmaktionsplans eingegrenzt?

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Lärm in Friedrichshafen zu mindern. Dafür werden verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Bereiche mit Lärmbelastung über 65 Dezibel tagsüber beziehungsweise über 55 Dezibel nachts stellen die Auslöseschwelle für eine Lärmkartierung dar. Anhand dieser Werte ergeben sich Gebiete in Friedrichshafen, für die lärmmindernde Maßnahmen sinnvoll sind und überprüft werden.

Es wird gemessen, ob der Lärm die nationalen Sanierungs- oder Grenzwerte überschreitet. Straßenbauliche Lärmschutzmaßnahmen (nach VlärmSchR 97 – Bau von Lärmschutzwällen, Lärmschutzwänden, Straßenbelägen usw.) sind möglich, sobald es tagsüber lauter als 67 Dezibel ist oder nachts die Grenze von 57 Dezibel überschritten wird.

Auch Tempolimits oder Lastwagen-Verbote können ausgesprochen werden, sofern es tagsüber lauter als 70 Dezibel oder nachts lauter als 60 Dezibel ist. Die sogenannten straßenrechtlichen Maßnahmen nach Paragraph 45 Straßenverkehrsordnung Abs. 9 liegen im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. Die Voraussetzung: das Regierungspräsidium Tübingen stimmt der Maßnahme zu.

Auf Grundlage von Verkehrszählungen wurde in Friedrichshafen von 2012 bis 2015 in 47 Straßen ein durchschnittlicher Tagesverkehr (montags bis sonntags) ermittelt. Für sämtliche Strecken mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 7.500 Fahrzeugen pro Tag (24 Stunden) wurden durch Verknüpfung mit den vorhandenen Gebäudedaten die Lärmbelastung ermittelt und auf Lärmkarten farbig dargestellt.

Hinsichtlich des Schienenlärms sind in Mischgebieten (Wohnen und Gewerbe) 72 Dezibel tagsüber und 62 Dezibel in der Nacht zugelassen beziehungsweise in Wohngebieten 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts. Lärmreduzierende Maßnahmen im Schienenverkehr liegen außerhalb der städtischen Zuständigkeit. Erst wenn es einen bundesweiten Schienen-Lärmaktionsplan gibt, ist damit zu rechnen, dass die DB AG spezielle individuelle lärmreduzierende Maßnahmen plant und umsetzt. Sind aktive Maßnahmen des Eigentümers des Schienennetzes zum Schutz beispielsweise einzelner Gebäude nicht möglich oder nicht ausreichend, versucht die Stadt bei dem Schienennetzeigentümer ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen einzufordern. Aus diesen Gründen sind wir für Ihre Hinweise und Anregungen dankbar.




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